Allgemeines: § 23 Hausaufgaben – AschO
„Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Sie sollen zur selbstständigen Arbeit hinführen. Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und ihrem Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können.“
Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad- und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig, d. h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können. Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.
In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Hausaufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden.
für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten bzw. 45 Minuten
für die Klassen 3 und 4 in 60 Minuten bzw. 75 Minuten.
Bei sehr langsam arbeitenden Kindern, empfiehlt es sich, die Zeiten um eine Viertelstunde zu verlängern.
Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
Sinn, Ausmaß und Verteilung von Hausaufgaben sollen mit den Schülerinnen und Schülern und in den Klassenpflegschaftsversammlungen sowie in Einzelberatungen mit Eltern erörtert werden.
Die Konferenzen sollen sich regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung befassen.
Für die Schule Eisernstein gelten darüberhinaus folgende wichtige Vereinbarungen:
1. Hausaufgaben werden nur von Montag bis Donnerstag erteilt.
2. Von Donnerstag bis Montag arbeiten Schülerinnen und Schüler unvollständige Tages- und Wochenpläne nach (o.a. Zeit sollte auch hier nicht überschritten werden).
3. Sitzen Schülerinnen und Schüler länger als oben angeführt an den Hausaufgaben, legen sie ihre unvollständigen Arbeiten der Lehrerin/dem Lehrer vor, nachdem die Eltern oder Mitarbeiterinnen der OGS die Arbeitszeit unter die Aufgaben geschrieben haben. Das ist für uns Lehrer als Rückmeldung wichtig zu wissen.
4. Die Mitarbeiterinnen in der OGS verfahren bei der Hausaufgabenbetreuung prinzipiell nach den gleichen Grundsätzen, d. h. :
Sie sorgen für entsprechende Arbeitsruhe.